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Handynummer mitnehmen: der Anbieterwechsel Schritt für Schritt

Neues Abo, alte Nummer: So nimmst du deine Handynummer zum neuen Anbieter mit, was du dafür brauchst und welcher Fehler die Nummer kosten kann.

Zwei Smartphones nebeneinander auf einem hellen Holztisch, dazwischen ein SIM-Werkzeug und ein leerer SIM-Schlitten
Inhalt

Ein günstigeres Abo scheitert selten am Preis, sondern an einer Sorge: «Dann muss ich allen meine neue Nummer schicken.» Musst du nicht. In der Schweiz kannst du deine Handynummer zum neuen Anbieter mitnehmen, das nennt sich Portierung. Hier erfährst du, wie das in der Praxis abläuft und worauf es ankommt.

Was Portierung bedeutet

Bei einer Portierung wechselt nur der Anbieter hinter deiner Nummer. Die Nummer selbst bleibt gleich, deine Kontakte, WhatsApp, Banking-Apps und die Zwei-Faktor-Codes per SMS laufen weiter wie bisher. Du bekommst vom neuen Anbieter eine neue SIM-Karte oder eine eSIM, und ab dem Umschalttermin läuft deine gewohnte Nummer darüber.

Was du vor dem Wechsel bereithalten solltest

  • Ausweis: Für ein Mobile-Abo braucht es in der Schweiz eine Identifikation, halte also Pass, ID oder Ausländerausweis bereit.
  • Angaben zum bisherigen Vertrag: Nummer, bisheriger Anbieter, ob Abo oder Prepaid und auf wen die Nummer läuft.
  • Vertragsinhaber: Die Nummer muss auf dich laufen. Gehört sie zum Beispiel noch zum Familienabo deiner Eltern oder zur Firma, braucht es deren Zustimmung.
  • Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit: Schau in deinen alten Vertrag. Läuft noch eine Mindestlaufzeit, können beim alten Anbieter Restkosten anfallen.

Der wichtigste Tipp: nicht selbst kündigen

Der häufigste Fehler beim Anbieterwechsel ist die eigene Kündigung beim alten Anbieter. Wird der alte Vertrag beendet, bevor die Portierung durch ist, kann die Nummer verloren gehen. Deshalb gilt: Du beauftragst den neuen Anbieter mit der Portierung, und der kümmert sich um den Wechsel der Nummer. Auch Quickline schreibt auf seiner Seite zu den Handy-Abos, du sollst die Kündigung dem neuen Anbieter überlassen.

So läuft der Wechsel zu Quickline über remarket

  1. Abo wählen: Auf remarket.ch/abo stellst du dein Quickline-Abo zusammen und wählst bei der Nummer «Nummer mitnehmen».
  2. Angaben erfassen: Du gibst deine bisherige Nummer, den Anbieter und die Art des Vertrags an. Für mehrere Linien, etwa in der Familie, geht das pro Nummer.
  3. Vollmacht unterschreiben: Für die Portierung braucht es eine unterschriebene Vollmacht. Wir bereiten sie mit deinen Angaben vor, du prüfst und unterschreibst.
  4. SIM oder eSIM erhalten: Du bekommst deine neue SIM-Karte oder eSIM. Bis zum Umschalttermin telefonierst du ganz normal mit der alten SIM weiter.
  5. Umschalten: Am Umschalttermin wechselt deine Nummer. Danach legst du die neue SIM ein oder aktivierst die eSIM, und fertig.

Alle Details zur Portierung mit Quickline findest du auch auf unserer Seite Nummer mitnehmen.

eSIM oder SIM-Karte beim Wechsel

Beides funktioniert mit Portierung. Die eSIM ist praktisch, wenn dein Handy sie unterstützt: kein Kärtchen, kein Warten auf die Post. Eine klassische SIM-Karte ist sinnvoll, wenn du oft zwischen Geräten wechselst oder ein älteres Handy nutzt. Wie du eine eSIM einrichtest, erklären wir in unserer Anleitung zur eSIM.

Was während der Umstellung passiert

Die Umschaltung selbst ist kurz. Im Normalfall bist du kaum oder gar nicht ohne Empfang. Plane den Termin trotzdem nicht auf einen Tag, an dem du zwingend erreichbar sein musst, etwa für eine Bankfreigabe per SMS. Nach dem Wechsel lohnt sich ein kurzer Test: jemanden anrufen, eine SMS schicken, mobile Daten prüfen.

Persönlich statt allein am Bildschirm

Wenn du lieber mit jemandem sprichst: In unseren Filialen in Basel, Egerkingen (Gäupark) und Schönbühl (Shoppyland) beraten wir dich zu Quickline-Abos und helfen beim Ausfüllen. Bring deinen Ausweis und die Angaben zu deinem alten Vertrag mit, dann ist der Wechsel in wenigen Minuten erfasst.

Häufige Fragen

Kann ich meine Handynummer in der Schweiz zu jedem Anbieter mitnehmen?
Ja. Handynummern lassen sich in der Schweiz zwischen den Anbietern portieren. Du beauftragst den neuen Anbieter mit der Portierung, die Nummer bleibt gleich.
Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?
Nein, besser nicht. Kündigst du selbst und der Vertrag endet vor der Portierung, kann die Nummer verloren gehen. Überlasse den Wechsel dem neuen Anbieter und prüfe nur, ob beim alten Vertrag noch eine Mindestlaufzeit läuft.
Funktioniert die Portierung auch mit einer Prepaid-Nummer?
Ja, auch Prepaid-Nummern lassen sich mitnehmen. Wichtig ist, dass die Nummer auf dich registriert ist.
Was brauche ich für den Wechsel zu Quickline über remarket?
Einen gültigen Ausweis, deine bisherige Nummer, den bisherigen Anbieter und die Angabe, ob es ein Abo oder Prepaid ist. Die Vollmacht für die Portierung bereiten wir vor, du unterschreibst sie.
Kann ich mich auch in einer Filiale beraten lassen?
Ja. In unseren Filialen in Basel, Egerkingen (Gäupark) und Schönbühl (Shoppyland) beraten wir dich persönlich zu Quickline-Abos und zur Portierung.
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